Wirtschaft
Gewerbeanmeldung
Vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie diese anmelden. Ein Gewerbe ist eine selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübte, rechtmäßige Tätigkeit. Die Anmeldung erfolgt online, persönlich oder schriftlich.
So geht’s — Schritt für Schritt
- Überprüfen Sie, dass Sie die Grundvoraussetzungen erfüllen: mindestens 18 Jahre alt, keine Ausschlussungründe (z.B. bestimmte Gerichtsverurteilungen), österreichische oder EU/EEA-Staatsangehörigkeit bzw. Aufenthaltserlaubnis
- Nutzen Sie den Online-Assistent auf der Webseite, um die erforderlichen Unterlagen für Ihr Gewerbe zu ermitteln
- Scannen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein
- Füllen Sie das Online-Formular aus (mit oder ohne ID Austria) und reichen Sie die Anmeldung mit den erforderlichen Dokumentkopien ein
- Alternativ können Sie die Anmeldung persönlich oder schriftlich einreichen – erforderlich sind dann: Name, Sozialversicherungsnummer, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, genaue Gewerbebenennung und Betriebsstätte
Das brauchen Sie
- Mindestalter: 18 Jahre
- Keine Ausschlussungründe (z.B. bestimmte Gerichtsverurteilungen, Konkursverfahren)
- Österreichische, EU/EEA-Staatsangehörigkeit oder Schweizer Staatsangehörigkeit; andere Nationalitäten benötigen Aufenthaltserlaubnis
- Genaue Gewerbebenennung (z.B. Botendienst) und Betriebsstättadresse
- Für regulierte Gewerbe: eventuell Nachweis der Berechtigung oder gewerberechtliche Geschäftsführung
- Je nach Gewerbe: zusätzliche spezifische Anforderungen und Unterlagen (mittels Online-Assistent ermittelbar)
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten sind von der Anmeldung ausgenommen?
Ausgenommen sind beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, private Nachhilfe, Gesundheitsberufe und andere in § 2 Gewerbeordnung 1994 genannte Tätigkeiten. Nutzen Sie den Online-Assistent, um sicherzustellen, dass Ihr Gewerbe anmeldepflichtig ist.
Kann ich ohne ID Austria anmelden?
Ja, das Online-Formular kann auch ohne ID Austria oder EU-Login eingereicht werden. Mit ID Austria erfolgt die sofortige elektronische Eintragung in das GISA-Register.
Wie lange habe ich, um gegen einen ablehnenden Bescheid Beschwerde einzureichen?
Sie haben 4 Wochen Zeit, um schriftlich Beschwerde bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die Frist beginnt mit Zustellung des schriftlichen Bescheids oder mündlicher Bekanntgabe.
Termin & Antrag
Zum Amtsweg
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