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Wohnen

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe unterstützt Wiener*innen, deren Wohnungskosten im Verhältnis zum Einkommen zu hoch sind. Der Antrag ist kostenlos und kann online oder schriftlich eingereicht werden. Sie müssen Hauptwohnsitz in Wien sein und unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen.

So geht’s — Schritt für Schritt

  1. Überprüfen Sie Ihre Berechtigung mit dem kostenlosen Wohnbeihilfe-Checker-Tool auf der Website der Stadt Wien.
  2. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente für alle Haushaltsmitglieder (amtlicher Lichtbildausweis, persönliche Dokumente, Einkommensnachweise, Mietvertrag).
  3. Reichen Sie den Antrag online über das Portal der Stadt Wien ein oder laden Sie das PDF-Formular herunter und schicken oder bringen Sie es persönlich zur Wohnbeihilfenstelle (19. Bezirk, Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock).
  4. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente als gescannte PDFs (keine Fotos) hoch oder legen Sie diese bei.
  5. Bei Bedarf vereinbaren Sie online einen persönlichen Beratungstermin (nur nach Reservierung möglich).

Das brauchen Sie

  • Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien mit tatsächlicher physischer Anwesenheit
  • Sie sind der/die Mieter*in und haben keine Familienbeziehung zum Eigentümer/zur Eigentümerin
  • Sie erhalten NICHT bereits Mindestsicherung
  • Einkommen liegt zwischen Mindestsatz und Höchstsatz (prüfen Sie mit dem Checker-Tool)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Personen (EU/EEA/Schweizer*innen, anerkannte Flüchtlinge, oder seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Österreich wohnhafte Personen)
  • Die Wohnung, für die Sie einen Antrag stellen, muss bereits bewohnt sein (nicht für einen geplanten Umzug)

Häufige Fragen

Muss ich den Antrag online einreichen oder kann ich ihn auch ausdrucken?
Sie können den Antrag online über das Portal der Stadt Wien einreichen oder das PDF-Formular herunterladen, ausdrucken und persönlich oder per Post an die Wohnbeihilfenstelle schicken. Online ist schneller.
Was passiert, wenn ich nicht alle Dokumente habe?
Fehlende Dokumente können nachgereicht werden – innerhalb einer vom Amt gesetzten Frist. Kontaktieren Sie die Wohnbeihilfenstelle, falls Sie diese Frist nicht einhalten können.
Wie lange dauert es, bis ich die Wohnbeihilfe erhalte?
Bei Antrag bis zum 15. des Monats wird die Zahlung ab dem 1. des Folgemonats gewährt (falls alle Bedingungen erfüllt sind). Rückwirkend können bis zu 4 Monate geltend gemacht werden.
Termin & Antrag

Dieser Service führt zum offiziellen Angebot auf wien.gv.at.

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